Ab dem 1.Juni 2013 sollen gut integrierte Zuwanderer nach sechs, anstatt bisher zehn Jahren die Möglichkeit erhalten, die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dafür muss die betreffende Person neben einem gesicherten Lebensunterhalt Sprachkenntnis sowie etwaige ehrenamtliche Tätigkeiten nachweisen.
“Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz wird deutliche Erleichterungen bei der Einbürgerung von gut integrierten Zuwanderern bringen”, betonte Sozialminister Rudolf Hundstorfer, der gemeinsam mit Staatssekretär Josef Ostermayer mit dem Innenministerium darüber verhandelt hat. Künftig wird es bereits nach sechs Jahren möglich sein die Staatsbürgerschaft zu erhalten, wenn die betreffende Person neben dem gesicherten Lebensunterhalt über sprachliche Kenntnisse auf Maturaniveau verfügt. Hat der Bewerber sprachliche Fähigkeiten auf Mittelschulniveau, dann ist nach sechs Jahren ebenfalls eine Einbürgerung möglich, wenn zusätzlich ein Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration belegt werden kann. Diese kann durch eine gemeinnützige Tätigkeit, z.B. ehrenamtlich, oder eine Tätigkeit in einem Sozialberuf, aber auch durch eine Tätigkeit in einem Interessenverband erlangt werden. Zudem soll der Staatsbürgerschaftstest überarbeitet werden, das heißt es soll mehr Wert auf Fragen des Zusammenlebens gelegt werden, und weniger auf historisches Faktenwissen.
Lebensunterhalt und Sprachniveau noch konkretisieren
Konkretisiert werden müssten noch, erklärt Hundstorfer, die Frage, was ist ein „gesicherter Lebensunterhalt“ sei. Auch bei den Sprachniveaus äußert der Sozialminister Bedenken, aber: “Ich gehe davon aus, dass solche Dinge sehr wohl gestaltbar sind.” SPÖ-Integrationssprecherin Angela Lueger bezeichnet das neue Staatsbürgerschaftsgesetz alles in allem als „faire Regelung“ mit „wesentlichen Erleichterungen für gut integrierte Zuwanderer“.
Uneheliche Kinder werden nicht mehr diskriminiert
Bisher gab es für uneheliche Kinder nur dann die Möglichkeit auf einen österreichischen Pass, wenn die Mutter Österreicherin ist. Die Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes soll eine Einbürgerung auch dann ermöglichen, wenn „nur“ der Vater österreichischer Staatsbürger ist. Zudem wird für Menschen mit schwerwiegender Erkrankung oder Behinderung der Erhalt der Staatsbürgerschaft erleichtert. Sie müssen nicht mehr einen gesicherten Lebensunterhalt beziehungsweise bestimmte sprachliche Kenntnisse nachweisen.
(Übern. aus SPÖ NEWS)